leichtR-WG im 5. OG
Die leichtR-WG im 5. Obergeschoss ist eine ambulant betreute, selbstorganisierte Wohngemeinschaft für Menschen mit Hilfebedarf. Sie ist Teil des GeKu-Mehrgenerationenhauses und wird vom leichtR e. V. und dem ambulanten Pflegedienst Christopherus unterstützt.
Ziel ist es, Menschen ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen – mit der Unterstützung, die sie individuell benötigen. Das Besondere am GeKu ist die Verbindung von barrierearmem Wohnen, ambulanter Pflege und einer lebendigen Mehrgenerationengemeinschaft mitten in der Fußgängerzone der Essener Innenstadt. Die Bewohnenden gestalten ihr Zusammenleben eigenverantwortlich und treffen gemeinsame Entscheidungen. leichtR begleitet das Konzept mit Ideen, Vernetzung und Erfahrung, ohne die Selbstverwaltung der Wohngemeinschaft zu ersetzen.
In diesem Sinne versuchen wir auf dieser Webseite etwas Übersicht zu schaffen, ohne in die Selbstbestimmung der WG eingreifen zu wollen und ohne Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen zu können:
Pflegeleistungen
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Sie können zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beidem wählen.
(Zu den Pflegesachleistungen gehören unter anderem Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität, Hilfe bei der Ernährung sowie hauswirtschaftliche Hilfen.)
Entlastungsbetrag
131 € monatlich zur Unterstützung im Alltag und Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern zweckgebunden für anerkannte Angebote verwendet. Diese rechnen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab oder die Kosten werden nach Einreichen der Rechnung erstattet.
(Z.B. Begleitung bei Spaziergängen, Einkaufen, Betreuung im Alltag, Haushaltshilfe oder Gruppenangebote)
Wohngruppenzuschlag
224 € monatlich pro Bewohnerin oder Bewohner mit Pflegegrad für ambulant betreute WGs werden von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person gezahlt und dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die das gemeinschaftliche Leben organisiert und unterstützt. Diese übernimmt keine pflegerischen Leistungen.
(In vielen Wohngemeinschaften vereinbaren die Bewohnenden, ihre Wohngruppenzuschläge gemeinsam für die Finanzierung dieser Präsenzkraft einzusetzen.)
Behandlungspflege
Notwendige Behandlungspflege wird ärztlich verordnet. Die versicherte Person beauftragt einen ambulanten Pflegedienst, der die Leistungen in der Regel direkt mit der Krankenkasse abrechnet.
(Z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung, Blutzuckermessung sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder anderen medizinisch verordneten Hilfsmitteln.)


